ZfIR 2015, 504

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGewStG § 9 Nr. 1 Satz 2109. Keine erweiterte grunderwerbsteuerliche Kürzung für Grundstücksunternehmen bei Teilnahme an gewerblicher Tätigkeit infolge BetriebsaufspaltungGewStG§ 9BFH, Urt. v. 28.01.2015 – I R 20/14BFHUrt.28.1.2015I R 20/14

Leitsatz der Redaktion:

Erzielt ein Grundstücksunternehmen infolge einer Betriebsaufspaltung als Besitzunternehmen gewerbliche Einkünfte, indem es durch persönliche (mittelbare Beteiligung genügt) und sachliche Verflechtung (durch Überlassung bebauter Grundstücke) mit der Betriebsgesellschaft an der originär gewerblichen Tätigkeit jener Gesellschaft teilnimmt, übt es eine Tätigkeit aus, die als solche gewerbesteuerpflichtig ist und nicht zu den unschädlichen Nebentätigkeiten gehört; das Grundstücksunternehmen kann keine erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung in Anspruch nehmen.

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