ZfIR 2015, 503

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 10 Abs. 6; BGB § 1008; ZPO § 750 Abs. 1, § 796 Abs. 1, § 864 Abs. 2106. Keine Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten im Vollstreckungstitel ausgewiesener (noch) nicht existenter WEGWEG§ 10BGB§ 1008ZPO§ 750ZPO§ 796ZPO§ 864OLG München, Beschl. v. 16.04.2015 – 34 Wx 99/15 (AG Sonthofen)OLG MünchenBeschl.16.4.201534 Wx 99/15AG Sonthofen

Leitsatz des Gerichts:

Ist im Titel eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Gläubigerin von Hausgeldforderungen ausgewiesen, existiert diese aber nicht und besteht stattdessen an dem bezeichneten Grundstück Bruchteilseigentum, kommt die Eintragung einer Zwangshypothek am Bruchteil des ausgewiesenen Wohngeldschuldners auch dann nicht in Betracht, wenn die erteilte Vollstreckungsklausel auf eine existente Person lautet.

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