ZfIR 2015, 503

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtZPO § 867; GBO § 71; BGB § 1612a103. Zulässige Löschung einer Zwangshypothek bei fehlenden weiteren Eintragungen hinsichtlich der Hypothek vor der Eintragung eines vorläufigen Amtswiderspruchs – Ausschluss gutgläubigen ErwerbsZPO§ 867GBO§ 71BGB§ 1612aOLG Hamm, Beschl. v. 31.03.2015 – I-15 W 51/15 (AG Arnsberg)OLG HammBeschl.31.3.2015I-15 W 51/15AG Arnsberg

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Beschwerdegericht kann die Löschung einer Zwangshypothek anordnen, wenn feststeht, dass bis zur erfolgten Eintragung eines vorläufigen Amtswiderspruchs keine Eintragungsanträge in Bezug auf die Hypothek eingegangen sind.

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