ZfIR 2015, 497

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB § 183 Satz 1; ZPO § 51Unzulässigkeit der Klage nach Widerruf der einem Wohnungseigentümer zur Wahrnehmung von Verwaltungsangelegenheiten der WEG erteilten ProzessführungsermächtigungBGB§ 183ZPO§ 51BGH, Urt. v. 27.02.2015 – V ZR 128/14 (OLG Bamberg)BGHUrt.27.2.2015V ZR 128/14OLG Bamberg

Leitsatz des Gerichts:

Eine Prozessführungsermächtigung kann mit materiellrechtlicher Wirkung auch während des Rechtsstreits widerrufen werden, solange zur Durchsetzung des Rechts noch Prozesshandlungen des Prozessstandschafters geboten sind. Erfolgt der Widerruf nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten, bleibt er verfahrensrechtlich allerdings ohne Auswirkungen auf die Prozessführungsbefugnis des Klägers, sofern nicht der Beklagte einer Abweisung der Klage als unzulässig zustimmt.

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