ZfIR 2015, 492

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 892; WEG § 8; GBO § 53 Abs. 1Kein gutgläubiger Erwerb unterteilten Wohnungseigentums bei Widerspruch zwischen (ursprünglicher) und (neuer) TeilungserklärungBGB§ 892WEG§ 8GBO§ 53BGH, Beschl. v. 04.12.2014 – V ZB 7/13 (OLG Karlsruhe)BGHBeschl.4.12.2014V ZB 7/13OLG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Die ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte Unterteilung eines Wohnungseigentums ist unzulässig, wenn Räume, die nach der Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken dienen, nach der Unterteilungserklärung ein neues Wohnungseigentum bilden.
2. Grundbucheintragungen, die eine solche Unterteilung vollziehen, sind inhaltlich unzulässig und können nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb sein.

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