ZfIR 2014, 479

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 415, 883, 885Bestehenbleiben der Vormerkung bei sog. synchronisierter befreiender Schuldübernahme ohne Eintragung des Schuldnerwechsels ins GrundbuchBGB§ 415BGB§ 883BGB§ 885BGH, Beschl. v. 13.02.2014 – V ZB 88/13 (OLG Frankfurt/M.) +BGHBeschl.13.2.2014V ZB 88/13OLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Übernimmt jemand im Wege der befreienden Schuldübernahme die Schuld eines anderen, deren zugrunde liegender Anspruch durch eine Vormerkung gesichert ist, und wird er zeitgleich Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts, erlischt die Vormerkung nicht. Der Schuldnerwechsel kann nicht in das Grundbuch eingetragen werden.

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