ZfIR 2013, 486

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB §§ 133, 280 Abs. 1, §§ 195, 199; ZVG § 148 Abs. 1 Satz 1, § 152 Abs. 1110. Geltendmachung und Verjährung eines Mietausfallschadens bei durch außerordentliche Kündigung vor Beschlagnahme des Objekts beendetem MietvertragOLG Jena, Urt. v. 20.02.2013 – 7 U 390/12 (LG Erfurt)OLG JenaUrt.20.2.20137 U 390/12LG Erfurt

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Anspruch auf Ersatz eines Mietausfallschadens ist verjährungsrechtlich nicht ausreichend individualisiert, wenn er lediglich als „Nutzungsentschädigung“ oder „Nutzungsentgelt“ bezeichnet wird.

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