ZfIR 2013, 485

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGG Art. 2 Abs. 2; ZPO § 765a108. Prüfung auch zu späterem Räumungszeitpunkt gebotener Maßnahmen zur Abwendung der Suizidgefährdung des Schuldners durch das VollstreckungsgerichtZfIR 2013, 486BVerfG, Beschl. v. 21.11.2012 – 2 BvR 1858/12 (LG Chemnitz)BVerfGBeschl.21.11.20122 BvR 1858/12LG Chemnitz

Leitsatz der Redaktion:

Ergibt aus einem im Vollstreckungsschutzverfahren eingeholten Sachverständigengutachten, dass zwar zum Zeitpunkt des Gutachtens keine akute Suizidgefahr des Schuldners besteht, diese aber für den Vollzug der Wohnungsräumung nicht auszuschließen ist, muss das Vollstreckungsgericht selber prüfen, ob und gegebenenfalls welche Vollstreckungsschutzmaßnahmen zu Gunsten des Schuldners bei einer unmittelbar bevorstehenden Räumung geboten sind; es darf die Auseinandersetzung mit der weiteren gutachterlichen Einschätzung nicht dem für die Räumung zuständigen Vollstreckungsorgan überlassen.

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