ZfIR 2013, 484

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 568 Abs. 1101. Keine Erfüllung des Schriftformerfordernisses zur Kündigung eines Mietvertrags durch mittels EGVP eingereichtem ProzessschriftsatzAG Wiesbaden, Beschl. v. 12.03.2013 – 92 C 4921/12AG WiesbadenBeschl.12.3.201392 C 4921/12

Leitsatz des Gerichts:

Dem Schriftformerfordernis des § 568 Abs. 1 BGB wird die Übersendung einer Kopie eines Schriftsatzes, der mittels EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) eingereicht wird, nicht gerecht.

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