ZfIR 2012, 484

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 556 Abs. 1 Satz 1; II. BVO Anlage 3 zu § 27 Abs. 1103. Erfordernis der ausdrücklichen, inhaltlich bestimmten Regelung zur Umlage von BetriebskostenBGH, Urt. v. 02.03.2012 – XII ZR 88/10 (LG Berlin)BGHUrt.2.3.2012XII ZR 88/10LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Zur Wirksamkeit der Abrede in einem Mietvertrag über Wohnraum, der Mieter habe einen Betriebskostenvorschuss in bestimmter Höhe zu zahlen, als Vereinbarung über die Umlegung von Betriebskosten.

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