ZfIR 2012, 463

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungVertragsrechtBGB § 444Kein arglistiges Verschweigen eines Mangels bei unterlassenem Hinweis auf Unsicherheit über MangelursacheBGB§ 444BGH, Urt. v. 16.03.2012 – V ZR 18/11 (KG)BGHUrt.16.3.2012V ZR 18/11KG

Leitsatz des Gerichts:

Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.

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