RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Aktuell
Gesetzgebung: Steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Um die Treibhausgasemissionen bis 2020 nachhaltig zu verringern, sollen neue Potenziale im Gebäudebereich genutzt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/6251) vom 22.6.2011 eingebracht, der dem von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP bereits eingebrachten Entwurf (17/6074) entspricht.
Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf die Steuermindereinnahmen von jährlich über 1,5 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. 57,5 % davon wären von Ländern und Gemeinden zu tragen. Die Länder seien jedoch grundgesetzlich verpflichtet, bis 2020 ohne jegliche strukturelle Kreditaufnahme auszukommen. Vor diesem Hintergrund fordern die Länder einen vollen Ausgleich der durch das Gesetz entstehenden Steuerausfälle.
Außerdem verlangt der Bundesrat, die steuerliche Förderung bei selbstgenutztem Wohneigentum so auszugestalten, „dass der Fördervorteil unabhängig von der Steuerprogression für alle steuerpflichtigen Eigentümer gleich hoch ausfällt“. Auch solle das Gesetz nicht erst 2012, sondern am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten, um einen „sofortigen Schub“ bei der Gebäudesanierung zu bringen. Es müsse außerdem klargestellt werden, dass die steuerliche Förderung von den Kosten, die auf die Mieter umgelegt werden könnten, abgezogen werden müsse.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung einen finanziellen Ausgleich für die Länder ab. Andere Vorschläge des Bundesrates will sie prüfen.
(Quelle: hib Nr. 265 vom 28.6.2011)