ZfIR 2011, 500

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtInsO § 32 Abs. 1; GBO § 38101. Eintragung des Insolvenzvermerks im Grundbuch auch bei gesamthänderisch gebundenem Eigentum (hier: Insolvenz eines Miterben)BGH, Beschl. v. 19.05.2011 – V ZB 197/10 (OLG Frankfurt/M.)BGHBeschl.19.5.2011V ZB 197/10OLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Ein Insolvenzvermerk ist auch dann in das Grundbuch einzutragen, wenn das Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft steht und das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines der Miterben eröffnet wird.

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