ZfIR 2011, 495

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungBau-, Boden- und UmweltrechtBauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1Wirksamkeit eines städtebaulichen Folgekostenvertrags und Definitionskompetenz der Gemeinde hinsichtlich des UrsächlichkeitserfordernissesBauGB§ 11GGArt. 3BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 – BVerwG 4 C 11.10 (VGH München)BVerwGUrt.24.3.2011BVerwG 4 C 11.10VGH München

Leitsätze des Gerichts:

1. Ob die Kosten einer städtebaulichen Maßnahme Voraussetzung oder Folge eines Vorhabens sind, hängt von der planerischen Konzeption der Gemeinde ab. Städtebauliche Maßnahmen sind daher als Voraussetzung oder Folge eines Vorhabens anzusehen, wenn eine Gemeinde nachvollziehbar davon ausgehen darf, dass durch die weitere Überplanung von bisher nicht bebauten Grundstücken Investitionskosten für öffentliche Einrichtungen entstehen, die sie zu tragen hätte, und sie im Hinblick auf diese Kosten abwägungsfehlerfrei von einer derartigen Überplanung absehen dürfte (wie Urt. v. 29.1.2009 – BVerwG 4 C 15.07, BVerwGE 133, 85 = ZfIR 2009, 464 (m. Anm. Grziwotz, S. 470)).
2. Wenn eine unteilbare städtebauliche Maßnahme durch mehrere Vorhaben veranlasst ist, ist jedes Vorhaben für die Kosten der Maßnahme kausal.
3. Ein gemeindlicher Selbstbehalt für die Fremdnützigkeit einer städtebaulichen Maßnahme und das Allgemeininteresse ist bei Folgekostenverträgen nicht erforderlich.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell