ZfIR 2010, 479

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtAVBWasserV § 11 Abs. 1106. Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Wasserverbandes zur Errichtung eines Wasserzählerschachts durch den Grundstückseigentümer bei einer Versorgungsleitung von 65 bis 70 mOLG Naumburg, Urt. v. 06.05.2010 – 2 U 119/09 (LG Magdeburg)OLG NaumburgUrt.6.5.20102 U 119/09LG Magdeburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Vertragsklausel in einem Liefervertrag über Trinkwasser, mit der die Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Anschlussnehmers für die Errichtung eines Wasserzählerschachtes an der Grundstücksgrenze dahin konkretisiert werden, dass eine „unverhältnismäßig lang(e)“ Anschlussleitung i. S. v. § 11 Abs. 1 AVBWasserV bei einer Entfernung zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude von mehr als 20 Metern anzunehmen ist, begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

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