ZfIR 2010, 478

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 556 Abs. 3 Satz 5102. Notwendigkeit der jährlichen Geltendmachung der Nicht-Umlagefähigkeit der Grundsteuer auch bei Erhebung desselben Einwands in vergangenen JahrenBGH, Urt. v. 12.05.2010 – VIII ZR 185/09 (LG Mannheim)BGHUrt.12.5.2010VIII ZR 185/09LG Mannheim

Leitsatz des Gerichts:

Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (hier: fehlende Umlagefähigkeit der Grundsteuer) muss der Mieter dem Vermieter auch dann innerhalb eines Jahres (erneut) mitteilen, wenn er sie bereits gegenüber einer früheren Abrechnung erhoben hatte.

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