ZfIR 2009, 486

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtKostO § 18 Abs. 3, §§ 19, 60; ZVG §§ 51, 74a Abs. 5; ErbbauRVO § 25110. Berechnung der Eintragungsgebühr anhand des Meistgebots ohne Berücksichtigung eines bestehen bleibenden ErbbaurechtsKG, Beschl. v. 21.04.2009 – 1 W 382/06 (LG Berlin)KGBeschl.21.4.20091 W 382/06LG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Geschäftswert für die Eintragung des Erstehens als Eigentümer im Grundbuch bemisst sich nach dem Meistgebot, wenn dieses höher als der nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert ist.

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