ZfIR 2009, 485

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGKG § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 2; GerOrgG Art. 2106. Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung bei Anfechtung eines EigentümerbeschlussesOLG München, Beschl. v. 14.05.2009 – 32 W 1336/09OLG MünchenBeschl.14.5.200932 W 1336/09

Leitsatz des Gerichts:

Für Beschwerden gegen Streitwertfestsetzungen durch das Landgericht als Berufungsgericht in Wohnungseigentumssachen ist nach § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG als das allgemein dem erkennenden Gericht übergeordnete Gericht (Art. 2 GerOrgG) das Oberlandesgericht zuständig.

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