ZfIR 2009, 482

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtInsO § 89 Abs. 1Verbot der Zwangsvollstreckung auch in durch den Insolvenzverwalter freigegebene GegenständeInsO§ 89BGH, Beschl. v. 12.02.2009 – IX ZB 112/06 (LG Heilbronn)BGHBeschl.12.2.2009IX ZB 112/06LG Heilbronn

Leitsatz des Gerichts:

Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.

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