ZfIR 2009, 461

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungVertragsrechtBGB § 633 Abs. 3 a.F.Berufung auf Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung bei vorsätzlich herbeigeführtem MangelBGB§ 633BGH, Urt. v. 16.04.2009 – VII ZR 177/07 (OLG Koblenz)BGHUrt.16.4.2009VII ZR 177/07OLG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Unternehmer zu Recht den Einwand des unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungsaufwands erhoben hat, ist der Grad des Verschuldens des Unternehmers an der Entstehung des Mangels in die Gesamtabwägung einzubeziehen.
2. Allein der Umstand, dass der Unternehmer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, rechtfertigt ohne eine solche Gesamtabwägung nicht, dem Unternehmer diesen Einwand zu verweigern.

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