ZfIR 2008, 477

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Wohnungseigentumsrecht WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 4, § 28 Abs. 5107. Geltendmachung von Wohngeld setzt Eigentümerbeschluss über aus Gesamt- und Einzelabrechnungen bestehende Jahresabrechnung voraus WEG§ 16 WEG§ 23 WEG§ 28 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2007 – I–3Wx 84/07OLG DüsseldorfBeschl.3.8.2007I–3Wx 84/07

Leitsätze des Gerichts:

1. Die schlichte Nennung von – angeblichen – Gesamtkosten („Kosten/Jahr“) in einer als „Nebenkostenabrechnung“ bezeichneten Wohngeld(einzel-)abrechnung verleiht dieser nicht die Qualität eimner (unvollständigen) Gesamtabrechnung.
2. Liegen lediglich Einzelabrechnungen über Nebenkosten vor und beschließt die Gemeinschaft mehrheitlich auf dieser Grundlage die „Jahresabrechnung“, so hat dieser Eigentümerbeschluss eine Jahresabrechnung im Rechtssinne nicht zum Gegenstand, kann mit diesem Inhalt trotz unterbliebener Anfechtung keine Bestandskraft erlangen und kommt als Grundlage für einen Anspruch auf Zahlung von Wohngeld nicht in Betracht.

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