ZfIR 2024, 563

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 641 Abs. 1 Satz 1, § 646113. Vollendung statt Abnahme bei Reinigungsvertrag BGB§ 641 BGB§ 646 LG Lübeck, Urt. v. 25.07.2024 – 14 S 109/22 (rechtskräftig; AG Lübeck)LG LübeckUrt.25.7.202414 S 109/22rechtskräftigAG Lübeck

Leitsätze der Redaktion:

1. In den Fällen, in denen die Abnahme des Werks nach der Natur der Sache ausgeschlossen ist und der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat, ist es gerechtfertigt, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn die Leistung unvollständig ist.
2. Dies gilt grundsätzlich für einen Reinigungsvertrag über eine unbestimmte Anzahl von Ferienwohnungen, mit dem sich der Werkunternehmer verpflichtet, Reinigungsleistungen gemäß einer von dem Auftraggeber zu erstellenden Reinigungsliste zu erbringen.

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