ZfIR 2024, 562
Leitsatz der Redaktion:
Beruft sich der Unternehmer auf eine Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung gem. § 635 Abs. 3 BGB, ist darauf abzustellen, ob nach den Umständen des Einzelfalls ein objektiv geringes Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Werkleistung einem ganz erheblichen und vergleichsweise unangemessenen Kostenaufwand des Unternehmers gegenübersteht; die Bedeutung der Kosten wird umso geringer, je erheblicher der Mangel ist.
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