ZfIR 2023, 592

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 397, 401119. Zwingende mündliche Vernehmung des Sachverständigen des selbstständigen Beweisverfahrens bei Antrag durch eine Partei GGArt. 103 ZPO§ 397 ZPO§ 401 BGH, Beschl. v. 28.09.2023 – V ZR 3/23 (OLG Schleswig)BGHBeschl.28.9.2023V ZR 3/23OLG Schleswig

Leitsätze der Redaktion:

1. Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs darf eine Partei dem Sachverständigen gem. §§ 397, 402 ZPO Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen; diese Fragen dürfen nicht zurückgewiesen werden, auch wenn das Gericht selbst das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht.
2. Dies gilt auch, wenn das Gutachten des Sachverständigen nicht in dem Hauptsacheprozess, sondern in einem selbstständigen Beweisverfahren erstattet worden war.

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