ZfIR 2023, 592

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 23 Abs. 1, 4, § 24 Abs. 6117. Kein Bestreiten des Stattfindens einer Eigentümerversammlung mit Nichtwissen/Lediglich anfechtbarer Beschluss über Sonderumlage WEG§ 23 WEG§ 24 LG Frankfurt/M., Urt. v. 27.07.2023 – 2-13 S 94/22 (rechtskräftig; AG Friedberg)LG Frankfurt/M.Urt.27.7.20232-13 S 94/22rechtskräftigAG Friedberg

Leitsätze der Redaktion:

1. Das Versammlungsprotokoll hat die Vermutung für sich, dass die Niederschrift den Inhalt der Beschlüsse vollständig und richtig wiedergibt. Die Beweislast für einen abweichenden Geschehensablauf trägt derjenige, der sich darauf beruft (hier: die Erben eines Eigentümers); Beschlussfassung und Versammlung können nicht pauschal mit Nichtwissen bestritten werden.
2. Für einen Beschluss über eine Sonderumlage ist erforderlich, ob sich Umfang und Verteilung der Sonderumlage insoweit aus dem Beschluss entnehmen lassen, dass sich diesem bei Auslegung noch eine vollziehbare Regelung entnehmen lässt; ein solcher Beschluss ist lediglich anfechtbar, nicht nichtig.

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