ZfIR 2022, 559

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 28 Abs. 2, § 43 Abs. 2 Nr. 4, § 44 Abs. 1, 2115. Ungültiger Beschluss über Jahresabrechnung bei einzelnem Beschlussmangel (hier: Heizkosten, gemeinschaftliche statt einzelne Nutzung eines Raums) WEG§ 28 WEG§ 43 WEG§ 44 AG Charlottenburg, Urt. v. 27.05.2022 – 73 C 54/21AG CharlottenburgUrt.27.5.202273 C 54/21

Leitsatz des Gerichts:

Die im Rahmen der Heizkostenabrechnung unzutreffende Umlage eines für Gemeinschaftszwecke als Hausflur genutzten Raums auf einen einzelnen Wohnungseigentümer führt zur Unrichtigkeit und Ungültigerklärung des gesamten Beschlusses über die Jahresabrechnung, ohne dass es auf weitere Abrechnungsfehler ankommt.

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