ZfIR 2022, 559

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 314 Abs. 1, § 1030113. Abgrenzung Kausalverhältnis – gesetzliches Schuldverhältnis beim Nießbrauch; Rechtsfolge bei jeweiliger Pflichtverletzung durch Nießbrauchberechtigten BGB§ 314 BGB§ 1030 BGH, Urt. v. 21.01.2022 – V ZR 233/20 (OLG Dresden)BGHUrt.21.1.2022V ZR 233/20OLG Dresden

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Nießbrauch und das mit seiner Bestellung zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher entstehende besondere gesetzliche Schuldverhältnis sind einer Kündigung gem. § 314 Abs. 1 BGB nicht zugänglich.
2. Ist in dem der Nießbrauchsbestellung zugrunde liegenden Kausalgeschäft die Zahlung eines wiederkehrenden Entgelts vereinbart und zahlt der Nießbraucher das Entgelt nicht, kann der Eigentümer das Kausalverhältnis unter den weiteren Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen und den Nießbrauch kondizieren (Abgrenzung von Senat, Urt. v. 13. 11. 1998 – V ZR 29/98, ZfIR 1999, 20 = NJW-RR 1999, 376, 377).
3. Hiervon zu unterscheiden sind Vereinbarungen, die das durch die Bestellung des Nießbrauchs entstehende gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Nießbraucher und Eigentümer betreffen. Eine Verletzung daraus folgender Pflichten berechtigt den Eigentümer nicht zu einer Beendigung des Nießbrauchs nach den Vorschriften des Leistungsstörungsrechts.

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