ZfIR 2022, 558

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtVVG §§ 1, 89; VGB 2017 Nr. 1.3.3, Nr. 1.3.4, Nr. 7.2112. Keine unmittelbare Einwirkung eines Sturms auf die versicherte (beschädigte) Gebäudewand bei vom Sturm von der Gebäudewand abgerissenem Efeubewuchs VVG§ 1 VVG§ 89 VGB 2017Nr. 1.3.3 VGB 2017Nr. 1.3.4 VGB 2017Nr. 7.2 OLG Hamm, Beschl. v. 03.06.2022 – 20 U 173/22 (rechtskräftig; LG Bochum)OLG HammBeschl.3.6.202220 U 173/22rechtskräftigLG Bochum

Leitsätze des Gerichts:

1. Zu einer Gebäudeversicherung, bei welcher vereinbart ist:
„1.3.3 Gebäudezubehör ist mitversichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist und für die Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder zu dessen Wohnzwecken genutzt wird. Dies sind insbesondere einfahrbare Markisen, Solarthermie- und Windenergieanlagen sowie Photovoltaikanlagen. Photovoltaikanlagen sind auch versichert, wenn diese fremdes Eigentum sind und/oder der erzeugte Strom ausschließlich eingespeist wird. Nicht zum Zubehör gehören alle an das Gebäude angebrachten Überdachungen. Diese sind über Ziffer 1.3.4 versichert.
1.3.4 Mitversichert auf dem Versicherungsgrundstück sind Grundstücksbestandteile, die eine dauerhafte feste Verbindung ZfIR 2022, 559mit dem Grund und Boden haben (einbetoniert oder mit Bodenhülse). Ausgenommen sind Gebäude, Erzeugnisse, Pflanzen und Samen. Versichert sind insbesondere: Elektrische Freileitungen, Ständer, Masten, Grundstückseinfriedungen (abweichend zu Satz 2 auch als Hecken), Wege- und Gartenbeleuchtungen, Hof- und Gehwegbefestigungen, Antennenanlagen, Zäune einschließlich Trennwände, Pergolen, Sandkästen, Spielgeräte, Hundehütten, Hundezwinger sowie Eingangs- und Terrassenüberdachungen.“
2. Wird eine Gebäudewand dadurch beschädigt, dass ein Efeubewuchs durch einen Sturm von der Fassade abgerissen wird, wirkt der Sturm nicht unmittelbar auf das versicherte Gebäude ein. Der Efeubewuchs der Fassade ist im Streitfall nicht versichert; er wird insbesondere nicht „für die Instandhaltung des Gebäudes genutzt“.

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