ZfIR 2021, 585

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 883 Abs. 2 Satz 1Keine „einzelne“ Löschung einer für ein Grundstück eingetragenen (Auflassungs-)Vormerkung nach dessen Teilung in Wohnungseigentum BGB§ 883 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.11.2020 – 20 W 252/19 (rechtskräftig; AG Bad Homburg)OLG Frankfurt/M.Beschl.16.11.202020 W 252/19rechtskräftigAG Bad Homburg

Leitsatz des Gerichts:

Wird bei Teilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum eine zuvor bestehende Auflassungsvormerkung in den einzelnen Wohnungsgrundbuchblättern vermerkt, können später nicht einzelne Wohnungen aus der Vormerkung „freigegeben“ werden. Die Vormerkung kann nur insgesamt gelöscht werden.

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