RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2026
Aktuell
OVG Berlin: Bäume müssen einer Photovoltaik-Anlage nicht weichen
Der Gewinnung von Energie aus Photovoltaik-Anlagen kommt nicht stets Vorrang vor dem Erhalt von Bäumen zu. Das folgt aus dem Urteil des OVG Berlin vom 14. 10. 2026 – OVG 11 B 1/25.
Der Kläger hatte die nach der Baumschutzsatzung der beklagten Gemeinde erforderliche Genehmigung beantragt, drei auf seinem Grundstück stehende Waldkiefern fällen zu dürfen. Zur Begründung hatte er angeführt, dass der Schatten der Bäume die wirtschaftliche Auslastung einer geplanten Photovoltaik-Anlage auf dem Dach seines Wohnhauses beeinträchtige. Die gegen die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung gerichtete Klage hatte vor dem VG Frankfurt/O. keinen Erfolg, da die Anlage trotz der Beschattung sinnvoll betrieben werden könne und die Ertragsminderung vom Kläger hinzunehmen sei.
Der 11. Senat des OVG Berlin hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Trotz des hohen Ranges, der dem Ausbau erneuerbarer Energien als ein „überragendes“ öffentliches Interesse nach § 2 EEG zugewiesen ist, bedarf es einer Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall. Der Erhalt der vitalen und gesunden drei Kiefern dient ebenfalls dem Umweltschutz und überwiegt das Interesse des Klägers an einer besseren Auslastung der geplanten Anlage.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Nichtzulassung einzulegen, über die das BVerwG entscheidet. (OVG Berlin PM 35/26 v. 14. 10. 2026)
