ZfIR 2026, 523

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 912 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2101. Duldungspflicht bei Eigengrenzüberbau und Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn BGB§ 912 BGB§ 1004 BGH, Urt. v. 25.09.2026 – V ZR 218/24 (OLG Naumburg)BGHUrt.25.9.2026V ZR 218/24OLG Naumburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein durch die nachträgliche Teilung eines bereits bebauten Grundstücks entstandener Überbau (sog. Eigengrenzüberbau) ist analog § 912 Abs. 1 BGB zu dulden, wenn eine Veränderung des Überbaus (hier: Beseitigung der Kellerwand, die den überbauten Kellerraum von dem von dem Nachbarn genutzten Kellerbereich abgrenzt) zu einer Zerschlagung wirtschaftlicher Werte führt; der mit der Teilung hinübergebaute Gebäudeteil wird gem. §§ 93, 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, von dem aus übergebaut wird.
2. Dem Eigentümer eines Grundstücks steht ein Unterlassungsanspruch zu, wenn auch erstmals eine ernsthafte (konkrete) Besorgnis der Beeinträchtigung des Eigentums besteht (hier: die drohende Gefahr der Statik eines Gebäudes durch Abriss der den Überbau begrenzenden Wand).

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