ZfIR 2026, 515

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 71 Abs. 2Offenkundigkeit der Vertretungsbefugnis eines Bieters bei tatsächlicher Einsichtnahme in elektronisch geführtes Handelsregister durch Rechtspfleger/Zum Nachweis der Untervollmacht ZVG§ 71 BGH, Beschl. v. 17.06.2026 – V ZB 59/25 (LG Zweibrücken)BGHBeschl.17.6.2026V ZB 59/25LG Zweibrücken

Leitsätze des Gerichts:

1. Verschafft sich der den Versteigerungstermin leitende Rechtspfleger durch eine überobligatorische Einsichtnahme in das elektronisch geführte Handelsregister positive Kenntnis von der Vertretungsmacht eines Bieters, ist diese offenkundig i. S. v. § 71 Abs. 2 ZVG (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 11. 6. 2026 – V ZB 81/25, ZfIR 2026, 518 (m. Anm. Hamme, S. 521) – nachstehend in diesem Heft = juris).
2. Wird der Bieter zu einer umfassenden Vertretung und zur Abgabe aller Erklärungen in dem Zwangsversteigerungsverfahren bevollmächtigt, berechtigt die Bietvollmacht im Regelfall dazu, Gebote nicht nur für den Vollmachtgeber persönlich (hier: Geschäftsführer einer GmbH), sondern auch für von diesem vertretene Dritte (hier: GmbH) abzugeben.

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