RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2025
Aktuell
Finanzministerium Sachsen-Anhalt: Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerung
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt (FM) nimmt zur (doppelten) Grunderwerbsteuer bei Zwangsverssteigerungen Stellung. Diese greift dann ein, wenn die Rechte aus Meistgebot abgetreten werden bzw. in verdeckter Bietvollmacht geboten wird. In bestimmten Konstellationen könne ein Billigkeitserlass gewährt werden, so das FM. Der Erlass ist zu begrüßen. Der Anfall der Grunderwerbsteuer für das fragwürdige Vergnügen für nur kurze Zeit Zuschlagsberechtigter gewesen zu sein, ist schon zweifelhaft genug. (Quelle: Finanzministerium Sachsen-Anhalt, Erlass v. 17. 6. 2025, 43-S 4548-32, mitgeteilt von RB Gerhard Schmidberger, Heilbronn)




