ZfIR 2025, 527
Leitsatz des Gerichts:
Eine Umsatzsteuer-Erstattung des Finanzamts ist beim Steuerpflichtigen erfolgswirksam und damit steuererhöhend in der Bilanz zu berücksichtigen, wenn zuvor keine entsprechende Forderung aktiviert und der Vorgang in der Vergangenheit auch nicht anderweitig in der Bilanz abgebildet wurde.
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