ZfIR 2025, 526

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1103. Keine Einholung von Alternativangeboten vor Beauftragungen eines für GdWE tätigen Rechtsanwalts/Genehmigung einer ohne Beschluss vom Verwalter veranlassten Maßnahme WEG§ 18 WEG§ 19 BGH, Urt. v. 18.07.2025 – V ZR 76/24 (LG München I)BGHUrt.18.7.2025V ZR 76/24LG München I

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen keine Alternativangebote anderer Rechtsanwälte vorliegen; dies gilt auch dann, wenn der Abschluss einer Honorarvereinbarung beabsichtigt ist. Entsprechendes gilt bei der Beauftragung von Gutachtern.
2. Es steht im Ermessen der Wohnungseigentümer, im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung eine von dem Verwalter ohne Beschluss veranlasste Maßnahme nachträglich zu genehmigen. Eine derartige Genehmigung ist jedenfalls dann rechtmäßig, wenn die Maßnahme selbst ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

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