ZfIR 2025, 498

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 RechtsprechungVertragsrechtBGB § 648a (i. d. F. v. 23. 10. 2008)Kündigung des Werkvertrags wegen nicht geleisteter Bauhandwerkersicherung unter Ablehnung der Mängelbeseitigung und Forderung der um den auf Mängel entfallenden Wertanteil gekürzten Vergütung BGB§ 648a BGH, Urt. v. 16.04.2025 – VII ZR 236/23 (OLG Düsseldorf) +BGHUrt.16.4.2025VII ZR 236/23OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Nach Kündigung des Vertrags wegen Nichtleistung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. durch den Unternehmer kann dieser nach seiner Wahl etwaige Mängel der bis zur Kündigung erbrachten Leistung beseitigen oder die Beseitigung der Mängel ablehnen. Einer erneuten Fristsetzung zur Leistung der Bauhandwerkersicherung vor Ablehnung der Mängelbeseitigung bedarf es nicht.
2. Der nach Kündigung gem. § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. bestehende Vergütungsanspruch für die bis zur Kündigung erbrachte Leistung ist für den Fall, dass der Unternehmer (auch) die Mängelbeseitigung wegen Nichtleistung der Bauhandwerkersicherung ablehnt, in Anlehnung an § 634 Nr. 3, § 638 BGB um den auf den Mangel entfallenden Wertanteil der Vergütung zu kürzen. Die Kürzung ist dabei ausgehend von der vereinbarten Vergütung anhand der Vergütungsanteile zu schätzen, die auf die mangelhafte Leistung entfallen.

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