ZfIR 2024, 519

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBeurkG §§ 40a, 16a Abs. 1; BNotO § 78p; HGB § 12 Abs. 1103. Keine Anerkennung einer nach österreichischem Recht im dortigen Online-Verfahren vorgenommenen notariellen Beglaubigung) BeurkG§ 40a BeurkG§ 16a BNotO § 78p HGB§ 12 KG, Beschl. v. 17.07.2024 – 22 W 25/24 (nicht rechtskräftig; AG Charlottenburg)KGBeschl.17.7.202422 W 25/24nicht rechtskräftigAG Charlottenburg

Leitsatz des Gerichts:

Die nach österreichischem Recht erfolgte notarielle Online-Beglaubigung ist einer deutschen Beglaubigung mittels Videokommunikation nach § 40a BeurkG nicht gleichwertig. Eine Pflicht zur Anerkennung ergibt sich auch nicht aus der Gesellschaftsrechtsrichtlinie in der Fassung der Digitalisierungsrichtlinie der EU.

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