ZfIR 2023, 560

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1109. Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs bei noch eingetragener Auflassungsvormerkung zugunsten des (Erst)Erwerbers GrEStG§ 16 BFH, Urt. v. 25.04.2023 – II R 38/20 (FG Kassel) +BFHUrt.25.4.2023II R 38/20FG Kassel

Leitsätze des Gerichts:

1. Die tatsächliche und vollständige Rückgängigmachung i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG setzt grundsätzlich die Löschung einer zugunsten des Ersterwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraus.
2. Die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist allerdings nur dann ausgeschlossen, wenn der Ersterwerber bei der Rückgängigmachung des Grundstückserwerbs den aufgrund der Auflassungsvormerkung bestehenden Anschein einer Rechtsposition in seinem eigenen (wirtschaftlichen) Interesse verwertet hat.
3. Ist die Ersterwerberin eine Kapitalgesellschaft, muss sie sich die Interessen ihrer Gesellschafter bzw. Geschäftsführer zurechnen lassen.

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