ZfIR 2023, 559

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 885 Abs. 1 Satz 2103. Widerlegte Dringlichkeitsvermutung zur Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Wege einstweiliger Verfügung BGB§ 885 OLG Rostock, Beschl. v. 30.08.2023 – 4 W 21/23 (LG Schwerin)OLG RostockBeschl.30.8.20234 W 21/23LG Schwerin

Leitsatz des Gerichts:

Handelt es sich bei § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB um eine widerlegbare Dringlichkeitsvermutung, kann dafür auch erheblich sein, ob der Antragsteller das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek mit dem gebotenen Nachdruck im Verhältnis zu dem Hauptsachverfahren betreibt.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell