ZfIR 2023, 559

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1092 Abs. 1 Satz 1, 2; ZPO § 857 Abs. 3; InsO § 35 Abs. 1, § 80 Abs. 1102. Pfändbarkeit des Eigentümerwohnungsrechts mit Folge der Löschung bei Insolvenz des Eigentümers BGB§ 1092 ZPO§ 857 InsO § 35 InsO § 80 BGH, Beschl. v. 22.06.2023 – V ZB 10/22 (OLG Nürnberg)BGHBeschl.22.6.2023V ZB 10/22OLG Nürnberg

Leitsätze der Redaktion:

1. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung des Wohnungsrechts so behandeln lassen, als habe er es gem. § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB gestattet, die Ausübung des Wohnungsrechts einem anderen zu überlassen.
2. Aufgrund der Pfändbarkeit fällt das Eigentümerwohnungsrecht bei Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse; der Insolvenzverwalter kann die Löschung des Wohnungsrechts ohne Mitwirkung des Eigentümers bewilligen.

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