ZfIR 2023, 552

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 572 Abs. 3, § 91 Abs. 1Abweichende Kostenentscheidung bei sofortiger Beschwerde gegen Verkehrswertfestsetzung ZPO§ 572 ZPO§ 91 LG Freiburg, Beschl. v. 30.05.2023 – 4 T 61/23 (rechtskräftig; AG Freiburg)LG FreiburgBeschl.30.5.20234 T 61/23rechtskräftigAG Freiburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Beim Regelfall der von einem der im Zwangsversteigerungsverfahren Beteiligten erhobenen Verkehrswertbeschwerde (sofortige Beschwerde) fehlt es an einem kontradiktorischen Verfahren.
2. Wendet sich dagegen eine Seite gegen die Verkehrswertfestsetzung mit einem Rechtsmittel und ergibt sich aus den nachfolgenden Stellungnahmen der Beteiligten, dass sie unterschiedliche Verkehrswerte aus unterschiedlichen Gründen erstreben, begründet das für sich genommen gegenläufige Interessen und ein kontradiktorisches Verfahren, mit der Folge, dass eine Kostenentscheidung gem. §§ 91 ff. ZPO ergeht.

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