ZfIR 2023, 541

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 242, 1018Anspruch auf Übernahme einer Baulast aus uneingeschränktem Wegerecht unabhängig von Bestellung der Grunddienstbarkeit zum Zweck der Bebauung BGB§ 242 BGB§ 1018 BGH, Urt. v. 30.06.2023 – V ZR 165/22 (OLG Karlsruhe)BGHUrt.30.6.2023V ZR 165/22OLG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Aus dem als gesetzliche Folge der Bestellung einer Grunddienstbarkeit entstandenen Begleitschuldverhältnis kann sich ergeben, dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks auch eine (deckungsgleiche) Baulast übernehmen muss.
2. Eine solche Verpflichtung setzt unter anderem voraus, dass die Grunddienstbarkeit nach ihrem Inhalt und Umfang die von einer Bebauung herrührenden Nutzungen umfasst, was bei einem uneingeschränkten Geh- und Fahrtrecht regelmäßig anzunehmen ist; es ist nicht erforderlich, dass die Grunddienstbarkeit zu dem Zweck bestellt wurde, die Bebauung des herrschenden Grundstücks zu ermöglichen.

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