ZfIR 2022, 516

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 ZfIR-Report 

Im Juli und August anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Abgabenordnung/Einheitsbewertung

Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts

AO § 238 Abs. 1; BewG § 14 Abs. 1 Satz 3; GG Art. 3 Abs. 1
Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 8. 7. 2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,8 % anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5 % zu ermitteln? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 8/22
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 23. 2. 2022 – 4 K 929/19 Erb, AO

Einkommensteuer

Zuwendungsnießbrauch

EStG § 21
Zur Frage der steuerwirksamen Ausgestaltung eines zeitlich befristeten unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs an die minderjährigen Kinder? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IX R 8/22
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 21. 3. 2022 – 16 K 4112/20

Grunderwerbsteuer

Einheitliches Vertragswerk

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1
Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer – einheitliches Vertragswerk: Handelt es sich um eine zusammengefasste Veräußererseite und damit um ein einheitliches Vertragswerk, wenn der mit dem Grundstücksverkäufer nicht verbundene Bauunternehmer lediglich seine Zustimmung zur Einbeziehung eines weiteren Auftraggebers in den bereits ausgehandelten Bauvertrag erteilt? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 19/22
Vorinstanz: FG München v. 20. 4. 2022 – 4 K 1857/19

Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft auf niederländische Verwaltungsstiftung

GrEStG § 1 Abs. 3, § 5 Abs. 2
Unterliegt die Übertragung von (weiteren) Anteilen an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft auf eine niederländische Verwaltungsstiftung der Grunderwerbsteuer i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG – Handelt es sich bei einer niederländischen Verwaltungsstiftung um eine Gesamthandsgemeinschaft nach deutschem Recht, so dass die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 GrEStG anzuwenden ist? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 11/22
Vorinstanz: FG Münster v. 10. 3. 2022 – 8 K 1945/19 GrE

Anteilsübertragung bei grundstückshaltender Personengesellschaft

GrEStG § 1 Abs. 2a, § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 16 Abs. 5
Hat die Übertragung einer mittelbaren Beteiligung an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft überhaupt zivilrechtlich wirksam stattgefunden – Führt dieser Vorgang, im Falle der zivilrechtlich wirksamen Übertragung, als Beteiligungskettenverlängerung bei gleichbleibendem wirtschaftlich Letztberechtigtem zu einem Anteilserwerb i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG – Steht § 16 Abs. 5 GrEStG im vorliegenden Fall bei Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG der Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Rückerwerbs nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG entgegen? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 16/22
Vorinstanz: FG München v. 23. 6. 2021 – 4 K 1105/18

Anteilsübertragung innerhalb einer ausländischen Unternehmensgruppe

GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3, 4, § 6a Satz 1, 2; AEUV Art. 49
Ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise auch bei der Übertragung von Anteilen innerhalb einer ausländischen Unternehmensgruppe, welche zu einer Verlängerung der Beteiligungskette führt, anzuwenden, so dass mangels eines Wechsels der Herrschaftsmacht kein grunderwerbsteuerlicher Erwerbsvorgang i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 oder Nr. 4 GrEStG vorliegt? – Ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise auf die Auslegung des Merkmals „entsprechende Umwandlung“ i. S. d. § 6a Satz 2 GrEStG anzuwenden oder verstößt eine enge Auslegung zumindest gegen Unionsrecht? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 36/21
Vorinstanz: FG Münster v. 23. 9. 2021 – 8 K 1125/17 GrE

Grunderwerbsteuer auf Sonderwünsche des Käufers eines noch zu errichtenden Gebäudes

GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1
Stellen Kosten für nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche (z. B. Vergrößerung der Terrassenpflasterung) nach Erwerb eines noch nicht errichteten Gebäudes eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 18/22
Vorinstanz: FG Hannover v. 5. 5. 2021 – 7 K 208/19

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