ZfIR 2022, 514

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 328, 334, 544, 598, 873104. Fortbestehen eines durch echten Vertrag zugunsten Dritter begründeten schuldrechtlichen Wegerechts BGB§ 328 BGB§ 334 BGB§ 544 BGB§ 598 BGB§ 873 LG Aachen, Beschl. v. 05.08.2021 – 3 S 2/21LG AachenBeschl.5.8.20213 S 2/21

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei einem zugunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründeten Wegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarn nicht aufgehoben werden darf.
2. Die schuldrechtliche Begründung eines Wegerechts steht dem Eintragungsgrundsatz nicht entgegen.

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