ZfIR 2021, 553

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 249 Abs. 1102. Anrechnung der vom Verkäufer gezahlten Prozesszinsen auf die dem Käufer zu erstattenden Darlehenszinsen bei Rückabwicklung eines Grundstückkaufvertrags BGB§ 249 BGH, Urt. v. 02.07.2021 – V ZR 95/20 (OLG Celle)BGHUrt.2.7.2021V ZR 95/20OLG Celle

Leitsatz des Gerichts:

Auf Darlehenszinsen, die der Verkäufer dem Käufer bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach § 280 Abs. 1 BGB zu ersetzen hat, sind gezahlte Prozesszinsen anzurechnen, wenn sie den gleichen Zeitraum betreffen.

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