ZfIR 2021, 538

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1020 Satz 2Kein Anspruch des Sondereigentümers auf (anteilige) Erstattung von ihm erbrachter Zahlungen für Instandhaltungsrücklage gegenüber Dienstbarkeitsberechtigtem BGB§ 1020 BGH, Urt. v. 18.06.2021 – V ZR 146/20 (LG Augsburg)BGHUrt.18.6.2021V ZR 146/20LG Augsburg

Leitsatz des Gerichts:

Ist das Sondereigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der Sondereigentümer von dem Dienstbarkeitsberechtigten, der auf der Fläche des belasteten Sondereigentums eine Anlage hält (hier: Tiefgaragenstellplätze), die von ihm an die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Instandhaltungsrücklage erbrachten Zahlungen nicht erstattet verlangen.

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