RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
BGH: Zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze
Der BGH setzte am 14. 5. 2020 ein Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs aus und legte dem EuGH mehrere Fragen zu den Folgen der vom EuGH in seinem Urteil vom 4. 7. 2019 (C-377/17) angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen vor (BGH, Beschl. v. 14. 5. 2020 – VII ZR 174/19).
Der EuGH hatte in dem Urteil aus 2019 in einem von der Europäischen Kommission betriebenen Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe g) und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen hat, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat.
In dem ausgesetzten Verfahren geht es um folgenden Sachverhalt:
Der Kläger, der ein Ingenieurbüro betreibt, verlangt von der Beklagten die Zahlung restlicher Vergütung aufgrund eines im Jahre 2016 abgeschlossenen Ingenieurvertrages, in dem die Parteien für die vom Kläger zu erbringenden Ingenieurleistungen bei einem Bauvorhaben der Beklagten ein Pauschalhonorar in Höhe von 55.025 € vereinbart hatten. Nachdem der Kläger den Ingenieurvertrag gekündigt hatte, rechnete er im Juli 2017 seine erbrachten Leistungen in einer Honorarschlussrechnung auf Grundlage der Mindestsätze der HOAI in der Fassung aus dem Jahr 2013 ab.
(PM BGH Nr. 059/2020 v. 14. 5. 2020)