ZfIR 2020, 448

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 83 Nr. 6100. Keine Versagung des Zuschlags wegen des Verdachts der Geldwäsche ZVG§ 83 LG Heilbronn, Beschl. v. 02.04.2019 – 1 T 82/19 (rechtskräftig; AG Heilbronn)LG HeilbronnBeschl.2.4.20191 T 82/19rechtskräftigAG Heilbronn

Leitsätze der Redaktion:

1. Sind an der angegebenen Adresse des Erstehers, der im Versteigerungstermin als Privatmann für sich vermögensrechtlich aufgetreten ist, eine Vielzahl verschiedener Unternehmen ansässig, begründet dies allein noch nicht den Verdacht, dass das von ihm hinterlegte Bargebot aus strafbaren Handlungen herrührt.
2. Werden für die Hinterlegung eines Bargebots keine hinreichenden Ansatzpunkte, die auf eine rechtswidrige Herkunft der finanziellen Mittel des Erstehers schließen lassen, vorgetragen, ergibt sich keine Prüf- oder gar Ermittlungspflicht des Vollstreckungsgerichts; die Gerichtskassen unterliegen nicht dem Geldwäschegesetz.

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