ZfIR 2020, 446

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 241 Abs. 1, § 280 Abs. 1; VVG § 95 Abs. 191. Rechte und Pflichten des Verkäufers einer Immobilie gegenüber dem Käufer bezüglich des (Nicht-)Bestehens einer Gebäudeversicherung BGB§ 241 BGB§ 280 VVG§ 95 BGH, Urt. v. 20.03.2020 – V ZR 61/19 (OLG Hamm)BGHUrt.20.3.2020V ZR 61/19OLG Hamm

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss den Käufer grundsätzlich nicht ungefragt darüber unterrichten, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gebäudeversicherung besteht; ebenso wenig muss er ihn über eine nach Vertragsschluss erfolgte Beendigung einer solchen Versicherung informieren. Dies gilt auch dann, wenn eine Gebäudeversicherung nach der Verkehrsanschauung üblich ist.
2. Erklärt der Verkäufer dagegen vor oder bei Abschluss des Kaufvertrages, dass eine Gebäudeversicherung besteht und wird das Versicherungsverhältnis vor Umschreibung des Eigentums beendet, trifft ihn in aller Regel die vertragliche Nebenpflicht, den Käufer hierüber unverzüglich zu unterrichten.

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