ZfIR 2019, 422

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 9 Abs. 1 Satz 1, 299. Kein Abzug von Schuldzinsen als vorab entstandene Werbungskosten bei mit lebenslänglichem Nutzungsrecht eines Dritten belasteten Grundstück EStG§ 9 BFH, Urt. v. 19.02.2019 – IX R 20/17 (FG Stuttgart)BFHUrt.19.2.2019IX R 20/17FG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

Der Eigentümer kann Aufwendungen für sein mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastetes Grundstück regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, solange ein Ende der Nutzung durch den Dritten nicht absehbar ist. Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung von Erhaltungsaufwand und Schuldzinsen im Rahmen des Werbungskostenabzugs rechtfertigen könnten, bestehen insoweit nicht (Bestätigung der Rechtsprechung).

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